Kosten

1. Rechtsanwaltsvergütung

Die Berechnung der Rechtsanwaltskosten richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder es wird eine individuelle Gebührenvereinbarung getroffen.

Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung erfahren Sie bereits bei der Terminvereinbarung. Bitte sprechen Sie hierzu unsere Mitarbeiter an.

Weitergehende Kosten werden wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch erörtern. Diese hängen unter anderem davon ab, für welchen Bereich Sie uns einen entsprechenden Auftrag (Mandat) erteilen und welchen Umfang die Tätigkeit hat. Über die entstehenden Kosten werden wir Sie vor Mandatserteilung ausführlich informieren.

2. Rechtsschutzversicherungen

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung (egal welches Versicherungsunternehmen) verfügen, können Sie sich bezüglich der Kostenübernahme an diese wenden und anfragen, ob "ihr Fall" unter den Versicherungsschutz fällt. Gern übernehmen wir für Sie kostenfrei Deckungsanfragen bei dem jeweiligen Versicherer. Bitte beachten Sie, dass Sie die freie Anwaltswahl haben und so selbst entscheiden können, an welche Kanzlei und welchen Rechtsanwalt ihres Vertrauens Sie sich wenden.

3. Beratungshilfe

Wenn Sie sich die Kosten für einen Anwalt nicht leisten können, besteht die Möglichkeit beim jeweils zuständigen Amtsgericht des Wohnortes Beratungshilfe zu beantragen. Bis auf einen Eigenanteil von 15,00 € netto zzgl. USt werden dann die notwendigen Kosten für die Beratung oder die außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes vom Staat übernommen. Den Antrag für Beratungshilfe finden Sie im Download-Bereich unserer Homepage.

4. Prozess- / Verfahrenskostenhilfekosten

Im Rahmen gerichtlicher Verfahren können wir für Sie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese wird gewährt, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Rechtsstreits aufzubringen und die Angelegenheit nach vorläufiger rechtlicher Prüfung durch das Gericht  erfolgsaussichtsreich erscheint. Die hierfür erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie ebenfalls im Downloadbereich unserer Homepage. Die Erklärung bringen Sie bitte ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Belegen versehen in Kopie mit zum Beratungsgespräch oder reichen diese nach.